| Wohnmobile , Wohnmobilvermietung
Autoverleih
Wohnwagenvermietung , Zubehör - Shop . Campingbusse , Campingbusvermietung Gebauer |
| Verkauf und Vermietung:
Taubenäckerweg 7, 72655 Altdorf bei Nürtingen,
Tel.: 07127/810786
Mo. bis Fr. 10 bis 12 Uhr - Mo. bis Fr. 14,30 bis 17 Uhr. Impressum
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 146199397
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Geschäftsbedingungen
Allgemeines:
Die Bedingungen des Vertrages gelten ausschliesslich,
es sei denn, daß die Parteien zusätzlich noch etwas anderes
schriftlich vereinbart haben.
Vorbestellung:
im Falle einer Vorbestellung (nur durch Mietvertrag)
ist der vereinbarte Zeitpunkt einzuhalten. Geschieht dies nicht, so kann
der Vermieter nach
Ablauf von drei Stunden über den Wagen anderweitig
verfügen. Ist das vorbestellte Fahrzeug ohne Verschulden des Vermieters
nicht einsatzfähig,
so entfallen die Vertragspflichten. Buchungen per Post
werden nach Eingang entsprechend bearbeitet.
Vermieter:
Der Vermieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pünktlich
und in gutem Zustand zu übergeben. Sämtliche Fahrzeuge werden
regelmäßig von Meisterhand überprüft und gewartet.
Der Vermieter Haftet nicht für Schäden des
Mieters, gleich welcher Art, die auf ein Versagen des Fahrzeugs zurückzuführen
sind, soweit er dieses Versagen nicht zu vertreten hat und soweit der Mangel
nicht eine zugesicherte Eigenschaft betrifft.
Mieter:
Der Mieter darf das Fahrzeug nur selbst lenken oder eine
von ihm autorisierte Person lenken lassen. Der Mieter darf den Wagen nur
im Umgang der Sorgfalt eines Eigentümers benutzen. Zu der vorbezeichneten
Sorgfalt gehört insbesondere die ständige Überwachung der
Verkehrssicherheit, die
Überwachung des Öl- und Wasserstandes sowie
des Reifendruckes nach je 1000 km. Der Wagen darf nicht zum Abschleppen
anderer Fahrzeuge
benutzt und nicht über das zulässige Maß
hinaus belastet werden. Der Wagen ist vom Mieter mit großer Sorgfalt
gegen Diebstahl und Einbruch zu schützen. (Für Gepäck
ist der Abschluß einer Reisegepäckversicherung zu empfehlen.)
Überprüfen Sie auch Ihre Hausratversicherung !
Spätestens bei Fahrzeugabholung muß der Mieter
eine Kaution von 650.-€ (350.-€, siehe Kaution) sowie den vollen
Mietpreis in bar,
Master- oder Visa-Card begleichen. Keine Schecks! Überweisungen
müssen spätestens eine Woche vor Abfahrt beim Vermieter eingehen.
Der Mieter haftet für Verstöße gegen
Verkehrsregeln usw. im Straßenverkehr im In-und Ausland.
Bei Rücktritt (nur schriftlich)
Bei dem vom Mieter zu vertretenden Rücktritt vom
Mietvertrag gelten folgende Regelungen: Bei Rücktritt zwischen Vertragsabschluß
und
31 Tage vor Fahrzeugabholung müssen dem Mieter 15%
des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt werden. Bei Rücktritt ab dem
30. Tag vor
Fahrzeugabholung 45%, 1 Tag vor Fahrzeugabholung 60%.
Günstige
Reiserücktrittskosten-Versicherung möglich.
Diese Regelungen gelten nur dann nicht, wenn ohne Verlust
für den Vermieter eine kurzfristige Weitervermietung erfolgen kann.
Der Mieter
hat die Möglichkeit , nachzuweisen, daß im
konkreten Fall die bei Rücktritt durch den Mieter dem Vermieter entstandenen
Nachteile geringer
sind als die geltend gemachte Pauschale. Bei dem vom
Vermieter zu vertretenden Rücktritt entstehen dem Mieter keinerlei
Rücktrittskosten.
Mietdauer und Rückgabe:
Die Mietdauer bestimmt sich nach den jeweils vertraglich
getroffenen Vereinbarungen. Verlängerungen der Mietdauer sind jeweils
48 Stunden
vor Ablauf der Mietzeit schriftlich oder telefonisch
zu vereinbaren. Der Mieter verpflichtet sich da Fahrzeug, wie erhalten,
nach Ablauf der Mietzeit ordnungsgemäß, vollgetankt und rechtzeitig
zurückzugeben. Rückgabe ist möglich: Mo.-Sa. 10 -12 Uhr,
Mo.- Fr. 14,30 - 17 Uhr, oder nach Absprache laut Mietvertrag. Nach Geschäftsschluß
ist eine Rückgabe nicht mehr möglich. Bei verspäteter Rückgabe
des Wagens hat der Mieter dem Vermieter den diesem wegen der Verspätung
entstandenen, jeweils konkret zu berechnenden Verzugsschaden zu ersetzen,
wenn der Verzug vom Mieter zu vertreten ist.
Für Schäden, die nach Ablauf der Mietzeit entstehen,
haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
Verschleißreparaturen, Glas-,Frost- und Reifenschäden:
Verschleißreparaturen und die damit verbundenen
Abschleppkosten und Einstellkosten, die vom Vermieter als solche anerkannt
werden, oder als solche vom Mieter nachgewiesen werden, gehen zu Lasten
des Vermieters bzw.des Schutzbriefes. Bei Auftreten von Schäden -
gleich welcher Art - ist zur Durchführung der Reparatur telefonisch
die Weisung des Vermieters einzuholen. Geschieht dies nicht, so trägt
der Mieter die Kosten. Bei Schäden bis zu 60.-€ soll der Mieter
diese sofort beheben.
Hierbei entstsndene Kosten werden nur gegen Beleg und
Altteil zurückerstattet. Die Belege müssen den V A G Preisrichtlinien
entsprechen.
Es werden nur Original-Rechnungen mit Briefkopf anerkannt.
Bei Reifenschäden, die der Mieter (Fahrer) zu vertreten hat, trägt
er die vollen Kosten. In jedem Ffall ist der Altreifen mitzubringen, sonst
ist eine Erstattung nicht möglich.
Frostschäden und Glasschäden gehen zu Lasten
des Mieters, es sei denn, daß diese letzteren von einer Versicherung
getragen werden.
Verhalten des Mieters bei Schäden:
Bei beschädigungen des Fahrzeuges ist die nächste
Telefonverbindung zur Benachrichtigung des Vermieters zu nutzen: Mo. -
Sa. 10 bis 12 Uhr, Mo.- Fr. 14,30 bis 17 Uhr, übrige Zeit
Anrufbeantworter besprechen. Den Anordnungen des Vermieters ist zur Schadensbegrenzumg
Folge zu leisten.
Bei Verkehrsunfällen ist zusätzlich sofort
die Polizei zu verständigen, deren Eintreffen am Unfallort abzuwarten
und deren Anordnungen zu befolgen. Alle möglichen Beweismittel sind
zu sichern. Zur Schuldfrage dürfen gegenüber anderen Beteiligten
keine Erklärungen abgegeben werden, jedoch ist dem Vermieter gegenüber
sofort eine verantwortliche, wahrheitsgemässe Darstellung zu geben
- möglichst unter benennung von Zeugen.
Umfang der Haftung bei Schadenseintritt:
Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- sowie vollkaskoversichert,
mit 650.-€ (350.-€) Selbstbeteiligung je Schaden und teilkaskoversichert
mit 350.-€ (210.-€) je Schaden. Bei Glasschäden durch Kratzer
und Steinschläge, sowie Einbruch beträgt die SB 350.-€ (210.-€)
je Schaden.
(Reduzierung (nicht bei allen Fahrzeugen möglich)
der SB = 35.-€). Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet der Mieter
mit 650.-€ (350.-€) Selbstbeteiligung (auch Haftpflichtschäden)
zuzüglich Abschleppkosten und Mietausfall für die Dauer seiner
Mietzeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Für Beschädigungen im
oder am Fahrzeug, die der Mieter durch vorsätzliches oder fahrlässiges
Handeln zu vertreten hat, und die nicht durch eine Versicherungsleistung
abgedeckt sind, haftet der Mieter. Bei unverschuldeten Unfällen kann
die Selbstbeteiligung nur zurückerstattet werden, wenn der Unfallbericht
des Vermieters vollständig ausgefüllt, die Schuldfrage endgültig
geklärt ist und die gegnerische Versicherung bezahlt hat.
Euroschutzbrief:
Der Mieter ist verpflichtet, vor Fahrtantritt einen Euroschutzbrief
(z.B. ADAC plus oder ACE) mit Rückholdienst zur Vermietstation abzuschließen.
Er hat die Möglichkeit, diesen über den Vermieter (30.-€)
abzuschließen. Dem Mieter werden beim Abschluß über den
Vermieter die Versicherungsbedingungen des Roland- Euroschutzbriefes ausgehändigt.
Schließt der Mieter einen Euroschutzbrief über den Vermieter
ab, anerkennt er mit Übergabe der Versicherungsbedingungen deren Gültigkeit
für die Dauer der Vertragszeit (Mietzeit).
Kaution:
Bei Fahrzeugübergabe ist eine Kaution in Höhe
von 650.-€ (350.-€) mit rechtzeitiger Überweisung,
in bar, Visa-oder Mastercard zu leisten. Keine Schecks!
Bei Schäden und Verstößen jeder Art wird
diese bis zur Klärung einbehalten und eingelöst.
Endreinigung:
Für die Endreinigung des Mietfahrzeuges wird im
voraus ein voller Tagessatz berechnet. Wird die Endreinigung (innen und
aussen waschen,
saugen usw.) vom Mieter übernommen, wird der im
voraus bezahlte Betrag für Reinigung zurückerstattet. Bei nicht
gereinigter Toilette wird
zusätzlich ein Betrag von 50.-€ berechnet.
Das Fahrzeug ist in jedem Fall besenrein und ordentlich
abzugeben.
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| Reiserücktrittskosten-Versicherung, Preise und Bedingungen |
Reiserücktritt - Kosten - Schutz
Schutz mit
Reisepreis
10% SB
bis € 250
19
bis € 500
24
bis € 750
30
Nur für Wohnmobile welche bei
bis € 1000
35
Autoverleih Gebauer
bis € 1500
39
gebucht wurden.
bis € 2000
49
bis € 2500
64
bis € 3000
79
bis € 3500
99
bis € 4000
129
bis € 5000
159
Prämien in Euro
Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise bzw. des Wohnmobiles, spätestens
14 Tage nach Buchung.
Innerhalb 20 Tage vor Abfahrt ist ein Abschluss nicht möglich.
1 Was ist abgesichert ?
> Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem Mietvertrag versichert.
2 Unter welchen Voraussetzungen werden die Stornokosten erstattet ?
Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung
der Reise nicht zumutbar ist, weil die Versicherte Person selbst
oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes
von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
> Tod
> Schwangerschaft
> schwere Unfallverletzung
> erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten
> unerwartete schwere Erkrankung
Person durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätz-
> unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit
liche Straftat eines Dritten.
> Impfunverträglichkeit
> Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder der mitreisenden
Risikoperson aufgrund einer unerwarteten
betriebsbe- dingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber.
> Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person
oder der mitreisenden Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung
arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.
2a Risikopersonen sind
> die Angehörigen der versicherten Person
> diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder
> der Lebenspartner der versicherten Person
pflegebedürftige Angehörige betreuen
> diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person
eine Reise gebucht und versicherthaben, und deren Angehörige.
> Haben mehr als 6 Personen gemeinsam eine Reise gebucht,
gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten
Person und deren Betreuungsperson als Risikoperson.
3 Was muß die versicherte Person bei Eintritt eines unter 2 genannten
Ereignisses unbeding unternehmen?
Die versicherte Person ist verpflichtet,
> die Reise unverzüglich nach Eintritt des Versicherungsfalles
zu stornieren, um die Rücktrittskosten möglichst gering zu halten,
> schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder
Verschlechterung einer Krankheit, Schwangerschaft und
Impfunverträglichkeit durch ein ärztliches
Attest nachzuweisen, psychiatrische Erkrankungen durch Attest eines Facharztes
für Psychiatrie; bei Tod ist eine Sterbeurkunde
vorzulegen
> bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben,
bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses eine Bestätigung des
Arbeitsamtes über die Zustimmung zu der gebuchten
Reise sowie den Aufhebungsbescheid des Arbeitsamtes als Nachweis
für das neue Arbeitsverhältnis vorzulegen.
4 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person ?
Der Mieter trägt einen Selbstbehalt von 10
% der Stornokosten.
| Beim zustandekommen eines Mietvertrages verpflichten sich beide Parteien, sich an diese Regeln zu halten. |
| Verkauf und Vermietung:
Taubenäckerweg 7, 72655 Altdorf bei Nürtingen,
Tel.: 07127/810786
Mo. bis Fr. 10 bis 12 Uhr - Mo. bis Fr. 14,30 bis 17 Uhr. Impressum
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 146199397
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